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Standplatzgenehmigung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad ArolsenDie Standplatzgenehmigung bezieht sich in Bad Arolsen auf folgende, regelmäßig stattfindende Märkte:
- Arolser Kram- und Viehmarkt
- Landauer Viehmarkt
- Weihnachtsmarkt
- Wochenmarkt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.Anträge / Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
An wen muss ich mich wenden?
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Tobias RückschloßFachbereichsleitung